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Ganzheitsmedizin in der Praxis (inkl. MCAS)

 

Die Hausarztpraxis von der Ärztin, Frau Dittmann, erfüllt als Hausarztpraxis den gesetzlichen Versorgungsauftrag seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. Darüber hinaus gibt es ärztliche Leistungen, die über den kassenärztlichen Versorgungsauftrag hinaus gehen.

Unter dem Begriff der Ganzheitsmedizin werden in der Praxis von Frau Johanna Dittmann spezialisierte ganzheitsmedizinische Diagnostiken, Beratungen und Therapien bezeichnet, die aufgrund des derzeitigen Standes der evidenzbasierten Medizin (sog. Schulmedizin) noch nicht in allen Fällen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zählen.

Zitat der Ärztekammer Hamburg: Diese medizinischen Leistungen … werden in Fachkreisen „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) genannt. Dazu gehören unter anderem die medizinische Beratung vor Fernreisen, kosmetische Operationen oder manche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Alle haben sie eines gemeinsam: Patientinnen und Patienten müssen für diese Leistungen selbst zahlen (zitiert am 18.12.2023 www.aerztekammer-hamburg.org/igel_leistungen.html).

„Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL): Die Honorar-Abrechnung richtet sich, wenn möglich, nach der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): www.gesetze-im-internet.de/go__1982/index.html. Bei ärztlichen Leistungen, die die GOÄ jedoch nicht zutreffend abbildet, wird ein Gebührenordnungs-freies Arzthonorar vereinbart. Hierüber erfolgt zuvor ein abwägendes Beratungsgespräch – denn,
auch nicht jede private Krankenkasse übernimmt die Kosten dieser ärztlichen Privatleistung in voller Höhe.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse und erbitten Sie bei ggf. eine Teilerstattung.

 

 

Beispielhafte Krankheitsbilder: In der naturheilkundlichen Sprechstunde geht es häufig um Beschwerden, die sich in ihrer Vielfalt bzw. ungewöhnlichen Kombination nicht hinreichend einer allgemein anerkannten Diagnose zuordnen lassen (z.B. unklar bleibende Unverträglichkeiten auf Umweltreize oder unklar bleibende Beschwerden bzw. Schwäche- oder Schmerzzustände). Die diagnostischen und therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen gilt es auszuschöpfen. Mitunter verbleiben dennoch gesundheitliche Beschwerden ungeklärt, die sich nicht mit einer geläufigen Diagnose fassen lassen. Ein solches Beispiel ist das selten diagnostizierte (aber vermutlich recht häufige) Beschwerdebild des Mastzell-Aktivierungs-Syndroms – MCAS.

 

Das Mastzell-Aktivierungs-Syndrom – MCAS ähnelt einer chronischen Systemerkrankung aus dem immunologischen Formenkreis mit umfangreicher und variierender Symptomatik. Beim MCAS werden unreguliert allergieähnliche Botenstoffe in mehreren / allen Organen und Geweben freigesetzt, ähnlich wie beim Hyper-Eosinophilie-Syndrom. Die Auswirkungen der Funktionseinschränkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (körperlich, geistig, seelisch und sozial) können erheblich sein. Bei fortschreitender gesundheitlicher Einschränkung führt der Schweregrad der Beeinträchtigungen mitunter bis hin zur Hilfs- und Pflegebedürftigkeit. Einen guten Überblick über dieses selten diagnostizierte und komplizierte Syndrom gibt es im Internet Info-Websites und Selbsthilfegruppen, beispielsweise die Informationsplattform www.mastzellaktivierung.info

 

Die Therapiemöglichkeiten beim MCAS reichen von medikamentösen Ansätzen, über geeignete Verhaltensregeln, psycho-sozialen Hilfen und naturheilkundliche Behandlungen. Medikamente werden hauptsächlich symptomatisch angewandt und ähneln der Behandlung bei Allergien. Im Einzelfall kann das MCAS die Betroffenen derart beeinträchtigen, dass das MCAS in therapeutisch letzter Behandlungsmöglichkeit ähnlich einer Autoimmunerkrankung immunsuppressiv geführt wird. Das Ziel der ganzheitsmedizinischen Behandlung ist, die Beschwerden des MCAS möglichst frühzeitig zu bessern und den Verlauf günstig zu beeinflussen.

 

Die behandelnde Ärztin informiert Sie über die Möglichkeiten des ärztlichen Vorgehens und entscheidet mit Ihnen gemeinsam, welche Verfahren für Sie die am besten geeigneten sind.

 

Bringen Sie bitte zur Behandlung Ihre Befundunterlagen, Zahn-Röntgenbilder und eigene Notizen, z.B. Schmerztagebuch, Ernährungs- und Symptomtagebuch mit.

 

 

Anmerkung: Die Praxis kooperiert fachlich zum Thema der MCAS-Erkrankung mit der ehemaligen Praxisinhaberin, Frau Dr. med. Roswitha Seidenzahl-Dittmann (siehe hierzu auch auf der Homepage-Seite „Kooperation“. In ausgewählten Fällen besteht auf besonderen Wunsch der Patientinnen / Patienten die Möglichkeit der Behandlung durch Frau Dr. Seidenzahl-Dittmann, die als Kooperationspartnerin zu speziell vorher vereinbarten Terminen ärztlich tätig wird.

 

Frau Dr. med. Roswitha Seidenzahl-Dittmann ist jetzt jedoch nicht mehr kassenärztlich tätig, sondern behandelt in ihrer eigenen Sprechstunde nur in ärztlicher Privatleistung (es wird beim MCAS meist eine freie Honorarvereinbarung (sog. Abdingung) vereinbart - Privatarzt-Rechnung – siehe oben „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL)).

 

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an das Praxispersonal.

 

 

 

  Frau Johanna Dittmann - Fachärztin - alle Kassen

Stockflethweg 11a  22417 Hamburg Langenhorn 

Tel.  040 527 74 17  -  Fax  040 527 74 77

 

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